Für unseren Sport bedeutet die Feststellung der Warnstufe 1, dass eine Teilnahme in der Sporthalle, im Mehrzweckraum des Vereinsbereichs und in sonstigen geschlossenen Räumen nur möglich ist, wenn ein 3-G-Nachweis vorliegt:
* vollständig GEIMPFT oder
* vollständig GENESEN (nicht älter als 6 Monate) oder
* tagesaktuell negativ GETESTET.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr/ bis zur Einschulung bzw. für Schüler*innen mit regelmäßigen Testungen aufgrund eines verbindlichen Testkonzepts der Schule.
Die Sportausübung im Freien (z. B. Leichtathletik auf dem Sportplatz) ist dann von der 3-G-Regelung betroffen, wenn die Umkleideräume und/oder Duschen gemeinsam genutzt werden.
Elke Petrowski
Geschäftsführerin und Coronabeauftragte