Was bedeutet die Warnstufe 1 für unseren Sport?

Für unseren Sport bedeutet die Feststellung der Warnstufe 1, dass eine Teilnahme in der Sporthalle, im Mehrzweckraum des Vereinsbereichs und in sonstigen geschlossenen Räumen nur möglich ist, wenn ein 3-G-Nachweis vorliegt:

* vollständig GEIMPFT oder
* vollständig GENESEN (nicht älter als 6 Monate) oder
* tagesaktuell negativ GETESTET.

Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr/ bis zur Einschulung bzw. für Schüler*innen mit regelmäßigen Testungen aufgrund eines verbindlichen Testkonzepts der Schule.

Die Sportausübung im Freien (z. B. Leichtathletik auf dem Sportplatz) ist dann von der 3-G-Regelung betroffen, wenn die Umkleideräume und/oder Duschen gemeinsam genutzt werden.

Elke Petrowski
Geschäftsführerin und Coronabeauftragte